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Europäisches Gesetz über digitale Dienste
Diese Seite enthält Informationen, die relevant für die EU-Verordnung über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG) („DSA“) sind.
Designierter Ansprechpartner
Gemäß Artikel 11 und 12 des DSA wurde der "Leiter der DSA-Compliance" als Ansprechpartner von HONOR für die Kommunikation mit den Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem European Board for Digital Services und den Empfängern des Dienstes benannt. Solche Mitteilungen können in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Möglichkeiten zur Abhilfe
Gemäß dem DSA haben Entwickler und Nutzer Anspruch auf Informationen über verfügbare Abhilfemaßnahmen in Verbindung mit bestimmten Maßnahmen, die von Honor getroffen wurden.
Rechte auf Abhilfe im Zusammenhang mit dem Digital Services Act der Europäischen Union
Gemäß dem Digital Services Act („DSA“) stehen den Personen oder Einrichtungen bestimmte Abhilfemaßnahmen zur Verfügung, die nachstehend aufgeführt und erläutert werden.
Die unten aufgeführten Abhilfemaßnahmen beschränken Sie nicht darin, als Verbraucher wegen der Nutzungsvereinbarung des HONOR App Market oder als Entwickler wegen der Nutzungsvereinbarung des HONOR Developers Service einen gerichtlichen Rechtsbehelf einzulegen.
1. Eingereichte Meldungen über illegale Inhalte
Wenn Sie gemäß Artikel 16 DSA eine Meldung über das Content Reports-Portal eingereicht haben, eine Benachrichtigung über die Entscheidung erhalten haben und Bedenken hinsichtlich des Ergebnisses haben, können Sie über den APP Market->Me->Message Einspruch einlegen.
2. Bewertungen entfernt
Wenn Ihre Bewertung aufgrund einer Verletzung der Nutzervereinbarung des HONOR App Market entfernt wurde und Sie Bedenken bezüglich der Entfernung Ihrer Bewertung haben, können Sie über APP-Markt -> Ich -> Nachricht eine Beschwerde einreichen.
3. Entwicklerkonten-Kündigungen und App-Entfernungen
Wenn Ihr Entwicklerkonto gekündigt wurde und Sie einen Antrag auf Wiederherstellung stellen möchten, können Sie uns den Antrag per E-Mail (Developers_Support@honor.com) einen schicken. Geben Sie in Ihrem Antrag die konkreten Gründe für eine Wiederherstellung Ihres Entwicklerkontos an. Fügen Sie Details dazu hinzu, welche Maßnahmen Sie umsetzen werden, um den HONOR App Market Review Guidelines zu entsprechen.
Wenn Sie Bedenken hinsichtlich der von HONOR ergriffenen Maßnahmen oder Verhaltensweisen haben, die Sie direkt betreffen und sich auf die Verbreitung Ihrer lizenzierten App auf dem HONOR App Market in der Region beziehen, in der Sie ansässig sind, können Sie uns gemäß der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Förderung von Fairness und Transparenz für Geschäftsanwender von Online-Vermittlungsdiensten per E-Mail kontaktieren (Developers_Support@honor.com). HONOR wird solche Meldungen prüfen und bearbeiten sowie das Ergebnis an Sie kommunizieren.
Wenn Ihre App aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs entfernt wurde, wenden Sie sich direkt an den Anspruchsteller unter Verwendung der bereitgestellten Kontaktinformationen und fordern Sie den Anspruchsteller auf, dem App Disputes-Team eine E-Mail zu senden, in der bestätigt wird, dass das Problem gelöst wurde und/oder dass der Anspruch zurückgezogen wurde.
4. Entwicklerrückmeldung entfernt
Wenn Sie Bedenken bezüglich der Entfernung Ihrer Antworten auf Bewertungen haben, können Sie uns per E-Mail kontaktieren (Developers_Support@honor.com).
5. Maßnahmen und Schutz vor Missbrauch
Personen, die absichtlich unsere Mechanismen missbrauchen, indem sie wiederholt offensichtlich unbegründete Meldungen oder Einsprüche einreichen, werden notifiziert und ihre Anfragen ohne Bearbeitung geschlossen.
Beispiele für Missbrauch umfassen:
Das Einreichen mehrerer Anfragen zur Bewertung desselben Inhalts.
Das erneute Aufrollen Ihres Falls ohne Beibringungen neuer Informationen, nachdem wir bereits eine endgültige Entscheidung getroffen haben.
Keine Rückmeldung auf unsere Bitte um eine detaillierte Substantiierung des Sachverhalts, die für eine angemessene Beurteilung erforderlich ist.
Das Senden von Spam an uns, wie Werbung oder Informationen, die nicht mit der Entfernung von Inhalten zusammenhängen.
Entwickler und Nutzer, die HONORs Mechanismen wiederholt missbrauchen, erhalten zunächst eine schriftliche Warnung, bevor wir weitere Maßnahmen ergreifen. Sollte der Missbrauch fortgesetzt werden, wird der betreffende Nutzer für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten von der Möglichkeit, Inhalte zu melden, ausgeschlossen. Während dieser Zeit werden seine Anfragen ohne Bearbeitung geschlossen und es wird eine standardisierte Antwort versandt. Nach Ablauf von maximal sechs Monaten ist es dem Nutzer wieder gestattet, neue neue Meldung zur Entfernung von Inhalten einzureichen.
Informationen über die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung und gerichtlichen Rechtsbehelfe gemäß dem Digital Services Act der Europäischen Union.
Wenn Sie Empfänger der HONOR-Dienste in der EU sind und glauben, dass wir uns bei einer Entscheidung geirrt haben:
1. Ob der Zugang zu den Informationen entfernt oder gesperrt oder deren Sichtbarkeit eingeschränkt werden soll oder nicht.
2. Ob die Erbringung des Dienstes ganz oder teilweise für die Empfänger ausgesetzt oder beendet werden soll oder nicht;
3. Ob das Konto des Empfängers ausgesetzt oder beendet werden soll;
4. Ob die Möglichkeit zur Monetarisierung von Inhalten, die von Empfängern bereitgestellt werden, ausgesetzt, beendet oder anderweitig eingeschränkt werden soll.
Sie haben das Recht, eine vom Koordinator für digitale Dienste in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen, um eine Streitigkeit im Zusammenhang mit einer solchen Entscheidung beizulegen. Derzeit sind noch keine außergerichtlichen Schlichtungsstellen zertifiziert. Wir werden diese Website aktualisieren, sobald Informationen verfügbar sind. HONOR wird mit der außergerichtlichen Schlichtungsstelle zusammenarbeiten, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. HONOR ist nicht an Entscheidungen dieser außergerichtlichen Schlichtungsstellen gebunden.
Sie haben die Möglichkeit, die Entscheidung von HONOR im Rahmen unseres internen Beschwerdeprozesses anzufechten. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Wenn Sie außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe in Betracht ziehen möchten, sollten Sie einen Rechtsberater konsultieren.
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